Rechtsanwältin Griessl bg de

Kosten

Eine gute rechtliche Beratung beinhaltet auch Kostentransparenz.

Die Gebühren, welche ein Rechtsanwalt für seine Tätigkeit erhält, sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Sie bemessen sich grundsätzlich nach dem sogenannten Gegenstandswert, d.h. dem Wert der Sache bzw. Angelegenheit um die gestritten wird.

Erstberatung

Im Rahmen der Erstberatung erläutert Rechtsanwältin Griessl mit Ihnen in einem Orientierungsgespräch die jeweilige rechtliche Situation. Sie zeigt Ihnen die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens auf und gibt Ihnen Auskunft auf die Fragen, ob es in Ihrem Fall überhaupt Sinn macht, rechtliche Schritte einzuleiten und welche Kosten auf Sie zukommen könnten. In vielen Fällen kann im Rahmen des Erstberatungsgesprächs das Problem bereits gelöst oder Lösungsansätze aufgezeigt werden.

Die maximale Höhe der Erstberatungsgebühr für Privatpersonen liegt bei 190 € zzgl. gesetzl. MwSt. Bei der Beratung von juristischen Personen gibt es keine Begrenzung der Erstberatungsgebühr.

Bleibt es bei dieser ersten Beratung, so fallen für Sie keine weiteren Kosten an. Wenn Sie Rechtsanwältin Griessl im Anschluss an die Beratung damit beauftragen, für Sie tätig zu werden, so wird die Erstberatungsgebühr auf die anschließende Tätigkeit angerechnet.

Rechtsschutzversicherung

Sind Sie rechtsschutzversichert und wird für Ihre Angelegenheit Kostenschutz erteilt, werden von der Rechtsschutzversicherung sämtliche Kosten gezahlt.

Haben Sie mit der Versicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart, dann müssen Sie bis zu diesem Betrag die entstehenden Kosten selbst tragen.

Dauerberatung für Unternehmen/Externe Rechtsabteilung

Sie hätten gern eine dauernde juristische Beratung im eigenen Haus?

Rechtsanwältin Griessl bietet speziell für kleine und mittlere Unternehmen Dauerberatung und- vertretung mit monatlicher Pauschalvergütung.

Sie haben damit den Vorteil einer „externen Rechtsabteilung“ zu klar kalkulierbaren monatlichen Kosten mit der Möglichkeit einer Anpassung im Bedarfsfall.

Kosten im Arbeitsrecht

Bei den Kosten gibt es im Arbeitsrecht einige Besonderheiten: In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Prozesspartei, unabhängig vom Gewinnen oder Verlieren ihre Anwaltskosten selbst. Hintergrund dieser gesetzlichen Regelung war, dass man den Arbeitnehmern die Angst nehmen wollte, eine Klage zu erheben und dann, im Falle des Verlierens noch die Anwaltskosten des Arbeitgebers bezahlen zu müssen.

Eine andere Besonderheit ist, dass bei Abschluss eines Vergleichs, der in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen sehr häufig vorkommt, keine Gerichtsgebühren anfallen.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Falls Sie aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen die Anwalts- und Gerichtskosten nicht aufbringen können, besteht die Möglichkeit Beratungs- und Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.

Die Beratungshilfe können Sie beim zuständigen Amtsgericht Ihres Wohnorts beantragen.

Im Rahmen einer durch das Gericht bewilligten Beratungshilfe fällt für den Mandanten eine Beratungsgebühr i.H. v. 15 € an.

Für ein gerichtliches Verfahren besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Diese umfasst die Kosten des eigenen Rechtsanwalts und die Gerichtskosten. Die Gebühren des gegnerischen Rechtsanwalts müssen im Fall des Unterliegens von Ihnen gezahlt werden. Im Arbeitsrecht besteht dieses Risiko für Sie nicht, da hier jede Partei in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht ihre eigenen Kosten trägt.

Grundlegende Voraussetzung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist, dass das Gericht der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Erfolgsaussichten beimisst und Ihnen die Mittel zur Finanzierung des Rechtstreits fehlen.

Rechtsanwältin Griessl bespricht gerne mit Ihnen die Voraussetzungen und Formalitäten der Prozesskostenhilfe.

Wenn Sie noch keinen Termin für das Beratungsgespräch vereinbart haben, dann ist dies der erste und wichtigste Schritt zu Ihrem Anwaltsbesuch.

Rufen Sie in der Kanzlei an oder schildern Sie bitte per E-Mail Ihr Anliegen. Dabei nennen Sie Ihren Namen und geben Ihre Telefonnummer an, unter der Sie tagsüber erreichbar sind. Teilen Sie bitte stichpunktartig Ihr Anliegen mit, damit genügend Zeit eingeplant werden kann.

Kontakt

Wenn Sie sich bereits im Vorfeld des Termins etwas Zeit nehmen möchten, können Sie mit der folgenden Checkliste das erste Gespräch im Arbeitsrecht besser vorbereiten.

  • Arbeitsvertrag nebst Zusatzvereinbarungen, Änderungen, Wettbewerbsvereinbarungen (soweit vorhanden)
  • Tarifverträge, Sozialplan und/oder Interessenausgleich, Betriebsvereinbarungen (soweit vorhanden)
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten Monate
  • Kündigungsschreiben, Abmahnungen
  • Zeugnisse sowie andere im Laufe der Beschäftigung gewechselten Schriftsätze (soweit vorhanden)
  • Genaue Name und Anschrift des Arbeitgebers und Arbeitnehmers
  • Genaue Name und Anschrift von Zeugen (wenn Zeugen wichtig)
  • Angaben und Nachweise zur Schwerbehinderung (soweit vorhanden)